Indonesien setzt weiterhin Schutzmaßnahmen gegenüber importierten Textilien um.
Veröffentlichungsdatum:
2024-08-14
Am 12. August 2024 veröffentlichte das WTO‑Ausschuss für Schutzmaßnahmen die von der indonesischen Delegation bei ihm eingereichte Mitteilung über Schutzmaßnahmen. Gemäß Erlass Nr. 48/2024 des indonesischen Finanzministeriums hat das Ministerium den endgültigen Beschluss des indonesischen Ausschusses für Schutzmaßnahmen zur ersten Auslaufüberprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber importierten Stoffen (Fabrics) angenommen und beschlossen, die Schutzmaßnahmensteuer auf importierte Stoffe für einen Zeitraum von drei Jahren fortzuführen. Zugleich wurde die Berechnungsweise der Maßnahme angepasst: Für die betroffenen Waren unter den Tarifpositionen 5810.92 sowie 60 wird die Steuerberechnung von Rupiah pro Meter auf Rupiah pro Kilogramm umgestellt. Einzelheiten der Maßnahme sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Zu den betroffenen Produkten zählen Baumwollstoffe, Langfaserstoffe, Kurzfaserstoffe, Spezialstickstoffe sowie Maschenwaren. Alle oben genannten Waren, die aus dem chinesischen Festland bzw. der Sonderverwaltungszone Hongkong eingeführt werden, unterliegen den in diesem Verfahren angewendeten Schutzmaßnahmen.
Am 12. August 2024 veröffentlichte das WTO‑Ausschuss für Schutzmaßnahmen die von der indonesischen Delegation bei ihm eingereichte Mitteilung über Schutzmaßnahmen. Gemäß Erlass Nr. 48/2024 des indonesischen Finanzministeriums hat das indonesische Finanzministerium den endgültigen Beschluss des indonesischen Ausschusses für Schutzmaßnahmen zur ersten Auslaufüberprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber importierten Stoffen (Fabrics) angenommen und beschlossen, die Schutzabgabe auf importierte Stoffe für einen Zeitraum von drei Jahren fortzuführen. Zugleich wurde die Berechnungsweise der Schutzabgabe angepasst: Für die betroffenen Waren unter den Tarifpositionen 5810.92 sowie 60 wird die Abgabebemessung von Rupiah pro Meter auf Rupiah pro Kilogramm umgestellt. Einzelheiten der Maßnahme sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Zu den betroffenen Produkten zählen Baumwollstoffe, Langfilamentgewebe, Kurzfasergewebe, Spezialstickereistoffe sowie Maschenwaren. Alle oben genannten Waren, die aus dem chinesischen Festland sowie aus der Sonderverwaltungszone Hongkong eingeführt werden, unterliegen den in diesem Verfahren ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Am 18. September 2019 leitete Indonesien eine Untersuchung im Rahmen von Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren von Geweben ein. Am 27. Mai 2020 beschloss das indonesische Finanzministerium, vom 27. Mai 2020 bis zum 8. November 2022 einen Schutzmaßnahmenzoll auf eingeführte Gewebe zu erheben; die Bemessungsgrundlage lautet Rupiah pro Meter. Am 29. Juni 2021 änderte das indonesische Finanzministerium die Bemessungsweise des Schutzmaßnahmenzolls für Gewebe der Tarifposition 5804 von Rupiah pro Meter in Rupiah pro Kilogramm; gleichzeitig wurden Schutzmaßnahmen gegenüber den betroffenen Einfuhren aus Malaysia und Vietnam eingeführt. Am 25. April 2022 leitete Indonesien eine erste Überprüfung nach Ablauf der Geltungsdauer der Schutzmaßnahmen gegen eingeführte Gewebe ein. Am 12. August 2022 veröffentlichte das WTO‑Ausschuss für Schutzmaßnahmen die von der indonesischen Delegation vorgelegte Mitteilung über Schutzmaßnahmen; der indonesische Ausschuss für Schutzmaßnahmen fällte eine endgültige Entscheidung zur ersten Überprüfung nach Ablauf der Geltungsdauer der Schutzmaßnahmen für eingeführte Gewebe und empfahl, ab dem 9. November 2022 für einen Zeitraum von drei Jahren weiterhin einen Schutzmaßnahmenzoll auf eingeführte Gewebe zu erheben.
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